Förderbeiträge

Profitieren Sie von Förderbeiträgen von Kanton Luzern. Wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie umfangreich zu Ihrem Projekt.

Wärmepumpen

Der Kanton Luzern fördert Wärmepumpen, wenn diese eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzen. Förderberechtigt sind Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die Aussenluft oder Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher etc. nutzen. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die thermische Nennleistung der Wärmepumpe (kWth).

Förderbeiträge:
> 2’500 Fr. + 100 Fr./kWth (Luft/Wasser-Wärmepumpen)
> 4'000 Fr. + 300 Fr./kWth (Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpen)
> Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystems: 1’600 Fr. + 40 Fr./kWth

Die wichtigsten Förderbedingungen

> Ersatz von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen
> Der Förderbeitrag wird mit max. 50 W installierter Kessel-Nennleistung pro m2   Energiebezugsfläche bemessen.
> Für Anlagen bis 15 kWth ist Wärmepumpensystemmodul (WPSM) erforderlich.
> Anlagen über 15 kWth benötigen Leistungsgarantie von EnergieSchweiz und Gütesiegel der Gütesiegelliste der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS).
> Bei Anlagen ab 100 kWth ist Strom- und Wärmemessung erforderlich
> Erdwärmesonden müssen durch Bohrfirmen mit FWS-Gütesiegel verteuft werden.

Holzfeuerungen

Der Kanton Luzern fördert das Erstellen von Neuanlagen automatischer Holzfeuerungen über 70 kW Feuerungswärmeleistung bei der Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen (zentral oder dezentral) auf naturbelassenes Holz. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die thermische Nennleistung der Anlage (kWth).

Förderbeiträge

  • Bis 70 kWth: 5'000 Fr. +80 Fr./kWth
  • Ab 70 kWth bis 500 kWth: 180 Fr./kWth
  • Ab 500 kWth: 40'000 Fr. + 100 Fr./kWth
  • Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystems: 1600 Fr. + 40 Fr./kWth

 Die wichtigsten Förderbedingungen

> Nur bei Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen auf naturbelassenes Holz.
> Der Förderbeitrag wird mit max. 50 W installierter Kessel-Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche bemessen.
> Planung gemäss QM Holzheizwerke

Thermische Solaranlagen

Der Kanton Luzern fördert Solarkollektoranlagen. Förderberechtigt sind Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die thermische Nennleistung der Kollektoranlage.

Förderbeiträge:

> 2000 Fr. + 500 Fr./kW Nennleistung

Die wichtigsten Förderbedingungen:

> Baubewilligungsjahr vor 2009
> Nur beheizte Gebäude
> Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen
> Solarwärmeertrag nur für Brauchwarmwasser oder für Heizungsunterstützung

Stefan Bisang

Projektleiter Heizungssanierung

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